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Marco Hofer

Founder, CEO
Marco ist Gründer der Agentur und Ecommerce-besessen seit 2018.

Ist ein Cookie-Banner in der Schweiz Pflicht?

Cookie Banner Schweiz
Das Thema Cookie Banner sorgt nicht nur in der EU, sondern auch in der Schweiz für viel Verwirrung. Seit dem Inkrafttreten des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) am 1. September 2023  und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), fragen sich viele Website-Betreiber, ob sie einen Cookie-Banner benötigen. In diesem Ratgeber klären wir die wichtigsten Punkte und bringen Licht ins Dunkel der Bearbeitung der Personendaten. 

Inhaltsverzeichnis:

Die Hauptfrage lautet: Braucht man in der Schweiz einen Cookie-Banner?

Die Antwort lautet: Nein, nicht unbedingt. In der Schweiz gilt, wenn die Webseite nur für den nationalen Wirtschaftsraum bestimmt ist, braucht es lediglich einen Cookie-Hinweis und keine Cookie-Banner es ist somit kein Obligatorium. Es kommt also darauf an, auf welchen Markt die Webseite oder der Webshop ausgerichtet ist.

Die rechtliche Grundlage in der Schweiz

Schweizer DSG

Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Anders als die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet das DSG Website-Betreiber nicht explizit, einen Cookie-Banner einzusetzen. Es gibt jedoch bestimmte Anforderungen, die Website-Betreiber beachten sollten:

Zum einen müssen Nutzer darüber informiert werden, welche personenbezogenen Daten durch die Nutzung der Website erhoben werden und wie diese verarbeitet werden. Dies bedeutet, dass eine klare und transparente Datenschutzerklärung (Als Beispiel unsere eigene Datenschutzerklärung) notwendig ist. Zum anderen kann es erforderlich sein, die Einwilligung der Nutzer einzuholen, wenn Cookies eingesetzt werden, die nicht technisch notwendig sind und personenbezogene Daten verarbeiten, insbesondere wenn diese Daten in Drittstaaten übertragen werden.

Mehr Informationen zum schweizer Datenschutzgesetz?
Hier geht es zu unserem detaillierten Ratgeber über das neue Datenschutzgesetz aus dem Jahre 2023.

Vergleich: DSG und DSGVO

DSGVO VS. DSG

Ein zentraler Grund für die Unsicherheit ist die Tatsache, dass viele Schweizer Websites auch in der EU abrufbar sind. Die Regelungen der DSGVO und des DSG unterscheiden sich jedoch wesentlich:

Nach dem neuen Datenschutzgesetz gibt es klare Vorgaben zur Verwendung von Cookies auf Websites. Es gilt keine ausdrückliche Verpflichtung, einen Cookie-Banner zu verwenden. Es bestehen allerdings umfassende Informationspflichten. Im Gegensatz dazu verlangt die DSGVO für nicht notwendige Cookies eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer – das heisst, ein Opt-in-Banner ist Pflicht. Dieser Unterschied bedeutet, dass rein schweizerische Websites weniger strengen Anforderungen unterliegen, während Websites, die sich auch an Nutzer in der EU richten, die strengen DSGVO-Vorgaben einhalten müssen.

Brauche ich einen Cookie-Banner in der Schweiz?

Ob ein Cookie Banner in der Schweiz erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Für rein schweizerische Websites, die ausschliesslich innerhalb der Schweiz betrieben werden und sich an ein nationales Publikum richten, ist ein Cookie-Banner in den meisten Fällen nicht zwingend notwendig. Wenn jedoch personenbezogene Daten verarbeitet werden oder eine Zielgruppe in der EU angesprochen wird, ist ein Cookie-Banner unverzichtbar, um den rechtlichen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.

Ein Cookie-Banner ist ausserdem empfehlenswert, wenn Ihre Website Cookies einsetzt, die mehr als nur technische Funktionen erfüllen, gemäss den neuen Datenschutzgesetzen. Hierzu gehören beispielsweise Tracking-Cookies oder Cookies von Drittanbietern wie Google Analytics. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Nutzer vor der Aktivierung dieser Cookies ihre Zustimmung ( Consent ) geben.

Die technische Notwendigkeit von Cookies

Technisch notwendige Cookies sind für die Funktionalität einer Website unerlässlich. Dazu gehören beispielsweise Cookies, die die Nutzung eines Warenkorbs oder die Anmeldung in einem Benutzerkonto ermöglichen, wobei der Verwendungszweck nötige Mindestmass beachtet werden sollte. Weder nach dem DSG noch nach der DSGVO ist hierfür eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Dennoch sollten Nutzer darüber in der Datenschutzerklärung informiert werden. Transparenz bleibt auch hier ein wichtiger Aspekt, um das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen.

3 Empfehlungen für Schweizer Website-Betreiber

Um sicherzustellen, dass Ihre Website datenschutzkonform ist, sollten Sie folgende Schritte umsetzen:

Datenschutzerklärung Aktualisieren

1. Datenschutzerklärung aktualisieren:
Prüfen Sie Ihre bestehende Datenschutzerklärung und stellen Sie sicher, dass sie alle relevanten Informationen zu den verwendeten Cookies enthält. Geben Sie dabei an, welche Cookies eingesetzt werden, welchen Zweck sie erfüllen und ob Daten an Dritte oder in Drittstaaten übertragen werden, um den betroffenen Personen klare Hinweise zu geben.

Cookie-Banner prüfen

2. Prüfen, ob ein Cookie-Banner erforderlich ist:
Analysieren Sie, ob Ihre Website Cookies verwendet, die personenbezogene Daten verarbeiten. Berücksichtigen Sie dabei auch, ob Ihre Website Nutzer aus der EU anspricht. In diesem Fall ist ein Cookie-Banner in der Regel unumgänglich, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.

Trasparente Cookie Banner

3. Transparente Cookie-Banner nutzen:
Falls ein Cookie-Banner notwendig ist, sollte dieser den Nutzern eine klare und einfache Wahlmöglichkeit bieten. Transparenz ist hierbei entscheidend, um das Vertrauen der Website-Besucher zu gewinnen. Sorgen Sie dafür, dass die Nutzer genau wissen, welche Cookies sie akzeptieren und welche sie ablehnen können. Eine benutzerfreundliche Gestaltung trägt dazu bei, dass die Nutzer, Vertrauen in Ihre Website entwickeln und die Voreinstellungen besser akzeptieren.

Wie wir als Webagentur mit Cookie-Banner umgehen

Als Webagentur, die ausschliesslich Kunden in der Schweiz betreut, setzen wir in der Regel keine Cookie-Banner ein. Stattdessen verwenden wir Cookie-Hinweise, die die Nutzer transparent über die eingesetzten Cookies und deren Funktionalitäten informieren. Ein Cookie-Banner implementieren wir nur dann, wenn ein Kunde explizit darum bittet, um sich zu 100 % rechtlich abzusichern.

Unser Ansatz ist pragmatisch und fokussiert auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Wir halten uns an die Vorgaben des DSG und stellen sicher, dass alle eingesetzten Cookies den Anforderungen entsprechen. Wenn Kunden ihre Websites auch für ein EU-Publikum zugänglich machen, beraten wir sie individuell und setzen bei Bedarf eine umfassende Opt-in-Lösung um.

Der Einfluss von Cookie-Bannern auf Daten und Analyse

Ein wesentlicher Nachteil von Cookie-Bannern ist der potenzielle Verlust von Nutzerdaten, was die Verantwortlichen vor allem in den Marketingabteilungen vor Herausforderungen stellt. Wenn Nutzer der Verwendung von Cookies nicht zustimmen, gehen wichtige Daten für die Analyse und Auswertung verloren. Diese Datenlücken können erhebliche Auswirkungen haben:

  • Webseiten-Performance: Fehlende Daten erschweren es, das Nutzerverhalten auf der Website zu verstehen und Optimierungen vorzunehmen.

  • Werbekampagnen: Insbesondere bei Google Ads und anderen Werbeplattformen ist der Verlust von Daten durch die neuen Richtlinien kritisch. Ohne ausreichende Tracking-Daten können Kampagnen nicht effektiv ausgerichtet und die Effizienz des eingesetzten Budgets nicht maximiert werden.

Unser Ansatz: Daten anonymisiert sammeln und nutzen

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, verfolgen wir die Strategie, so viele Daten wie möglich anonymisiert zu sammeln und zu verwenden (erweiterter Consent Mode). Dies ermöglicht es uns, wertvolle Einblicke in das Nutzerverhalten zu gewinnen, ohne die Privatsphäre der Nutzer zu gefährden. Durch diesen Tracking-Ansatz stellen wir sicher, dass die Bearbeitung der Personendaten im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzgesetzes erfolgt. Ausserdem kann so:

  • Das Werbebudgets effizient eingesetzt werden und die Zielgruppen optimal erreicht werden.

  • Die Website kontinuierlich verbessert werden, um die Nutzererfahrung zu steigern.

Dieser datenschutzfreundliche Ansatz hilft uns, die Balance zwischen rechtlichen Anforderungen und praktischen Bedürfnissen zu finden. Unsere Kunden profitieren von fundierten Analysen und datenbasierten Entscheidungen, ohne in rechtliche Unsicherheiten zu geraten.

Fazit: Wann ist ein Cookie-Banner in der Schweiz notwendig?

Ein Cookie-Banner ist in der Schweiz grundsätzlich nicht erforderlich, solange die Website ausschliesslich in der Schweiz betrieben wird, keine personenbezogenen Daten durch Cookies verarbeitet werden und die Nutzer klar und transparent über die eingesetzten Cookies informiert werden. Sollte die Website jedoch personenbezogene Daten verarbeiten oder eine Zielgruppe im Europäischen Wirtschaftsraum ansprechen, ist ein Cookie-Banner notwendig, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Die Entscheidung für oder gegen einen Cookie Banner sollte auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung Ihrer Website und Ihrer Zielgruppe getroffen werden. Unser Ansatz ist es, mit transparenter Kommunikation und datenschutzfreundlichen Lösungen wie anonymisierten Datenverarbeitungen rechtliche Sicherheit zu schaffen und gleichzeitig wertvolle Erkenntnisse für unsere Kunden zu gewinnen. Bei Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich rechtlich abzusichern und sich professionell durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei beraten zu lassen.

Marco Hofer, Content Autor Onlineshop-Agentur

Founder | CEO | E-commerce Marketing-Experte ​

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